Fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge ist zum Beispiel du übersiehst einen rote Ampel, fährst jemanden um, FLÜCHTEST aber NICHT, sondern rufst nen Krankenwagen und der stirbt dann trotzdem. DAS ist fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge. flüchtest du aber, nimmst du seinen Tod in Kauf, dann ist es Totschlag.
Eine fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge gibt es nicht. Bei Fahrlässigkeit gibt es entweder nur die Körperverletzung oder die Tötung. Das wird nicht zusammengemixt.