Hallo zusammen
Vor einigen Tagen wurde über eine Abmahnwelle gegen illegale Pornokonsumenten im Internet berichtet. Dies aufgrund der Urheberrechtsverletzung.
Einige Quellen
ZitatAlles anzeigen1. Warum hat das Gericht Download und Stream verwechselt?
In einem Beschluss des Landgerichts Köln in Sachen Archive-AG-Pornos ist eindeutig nachzulesen, dass das Gericht - wenn es die Anträge denn überhaupt aufmerksam gelesen hat - da etwas falsch verstanden hat. In dem Beschluss ist die Rede davon, dass die Inhaber der IP-Adresse die geschützten Werke über eine "Tauschbörse" unbefugt öffentlich zugänglich gemacht hätten. Wegen dieser Rechtsverletzung müsse der Internetprovider in diesem Fall die Identität seiner Nutzer preisgeben.
Das Problem: Es geht bei dem Werk gar nicht um einen Download mit gleichzeitigem Anbieten der Daten in einer Tauschbörse, sondern um Streaming, also das Abrufen von Videos im Browser. In den Abmahnungen, die später wegen des Abrufs dieses Pornofilmchens verschickt wurden, steht nichts von Tauschbörsen, sondern von Streaming. Die für The Archive AG abmahnende Kanzlei argumentiert in der Abmahnung, die beim Streamen technisch notwendige Zwischenspeicherung erschaffe eine Raubkopie, da der Rechteinhaber diese nicht genehmigt habe.
Wie kam das Landgericht nur darauf, dass es sich um Tauschbörsen handelt? Es könnte daran liegen, dass das Gericht sich nicht eingehend mit der Materie beschäftigt hat. Allerdings wird aus dem Antrag auf Datenherausgabe nicht klar, dass es hier um Streaming geht.
2. Woher haben die Abmahner die IP-Adressen?
Sehr vage ist in dem Antrag auf die Herausgabe der Identitäten beim Landgericht Köln beschrieben, woher die erfassten IP-Adressen eigentlich kommen. Es ist nur von Überwachungssoftware die Rede. Denkbar ist: Der Betreiber von Redtube.com hat die Daten herausgegeben. Die Firma hinter dem Portal Manwin antwortet nicht auf entsprechende Anfragen.
3. Wie funktioniert die Überwachungssoftware?
Der Antrag beim Landgericht Köln erwähnt eine Überwachungssoftware namens GLADII 1.1.3. Mit dieser Software soll die vom Rechteinhaber beauftragte Firma itGuards Inc Download-Portale für Filme überwachen. Wie diese Software funktioniert, steht nicht im Antrag. In einer eidesstattlichen Versicherung eines Mitarbeiters der Firma heißt es, die Software könne "die Teilnahme von Nutzern sogenannter Download-Portale für Filme im Internet" erfassen. Wie das gehen soll, geht aus dem Dokument nicht hervor.
Es gibt im Netz die spärliche Online-Präsenz einer Firma namens itGuards Inc, die laut Website in einem Bürogebäude im kalifornischen San José ansässig sein soll. Im Firmenverzeichnis des Staates Kalifornien ist eine itGuards Inc nicht zu finden.
4. Was steht im Software-Gutachten?
Im Antrag auf Datenherausgabe in Köln wird das Gutachten der Münchner Patentkanzlei Diehl & Partner vom 22. März 2013 erwähnt. Es soll bescheinigen, dass die Überwachungssoftware auf "üblichen und gebräuchlichen Internet-Technologien" beruht. Dieses Gutachten ist bislang nicht öffentlich. Die verantwortliche Patentkanzlei beantwortet Fragen nach dem Inhalt dieses Gutachtens so: Man dürfe "aus rechtlichen Gründen" keine Auskünfte zu einem für einen Mandanten erstellten Gutachten erteilen.
5. Was ist das Geschäftsmodell des Rechteinhabers?
In den Anträgen und Abmahnungen in Sachen Redtube-Abmahnungen wird die im schweizerischen Bassersdorf ansässige The Archive AG als Rechteinhaber der abgemahnten Pornoclips aufgeführt. Die Firma wurde 2011 gegründet. Ihre Webpräsenz liegt laut Domaintools beim selben Webspace-Anbieter wie die von itGuards Inc. Auf der Webseite wird als Geschäftsmodell nur vage von software-basierter Identifizierung von Raubkopien im Netz gesprochen. Für welche Firmen The Archive AG tätig ist, ist der Webseite nicht zu entnehmen. Am Dienstag ging unter der Schweizer Büronummer niemand ans Telefon.
Laut Handelsregister schied am 8. April 2013 der Gründungsdirektor der Firma aus, im November 2013 wurde der deutsche Musik-Unternehmer Ralf Reichert Mitglied des Verwaltungsrats. Reichert leitet die Offenbacher Musikvertriebsfirma Intergroove. Auf Fragen nach dem Geschäftsmodell von The Archive AG und der Herkunft der IP-Adressen antwortete Reichert am Dienstagmittag nur: "Hierzu wird es innerhalb der nächsten 24 Stunden eine Presseerklärung geben."
Wie auch in den News ersichtlich, ist das ganze schon sehr sehr grenzwertig. Nach dieser Logik müsste man auch bezahlen, wenn jemand auf seiner Seite ein Bild ohne Urheberrecht veröffentlicht und jemand diese Seite besucht. Liege ich da richtig?
Was haltet ihr davon? Geht das ganze nicht zu weit?